KI-Verordnung: Ab 2. August müssen Chatbots und KI-Inhalte auf Websites gekennzeichnet werden
Am 2. August 2026 tritt Artikel 50 des EU AI Act in Kraft. Chatbots, KI-generierte Texte und Bilder auf Kundenwebsites brauchen dann eine klare Kennzeichnung, andernfalls drohen Bußgelder bis 15 Millionen Euro.

Am 2. August 2026 endet die Vorbereitungszeit für die europäische KI-Verordnung. Ab diesem Stichtag greift Artikel 50 des AI Act, und mit ihm die verbindliche Kennzeichnungspflicht für KI-Chatbots, KI-generierte Inhalte und Deepfakes. Für Webdesign-Agenturen heißt das: jede Kundenwebsite, die einen KI-Chatbot einbindet oder KI-Bilder und KI-Texte veröffentlicht, wird zum Compliance-Fall.
Die EU-Kommission hat den Termin trotz Lobby-Druck bestätigt. Der Ende Juni angekündigte „Digital Omnibus“, der Teile des AI Act zeitlich streckt, lässt Artikel 50 ausdrücklich unangetastet. Die Frist gilt also, während die Hochrisiko-Regeln aus Anhang III auf den 2. Dezember 2027 verschoben wurden.
Was Artikel 50 konkret verlangt
Der Artikel benennt vier Fälle, in denen Anbieter oder Betreiber ihre Nutzer aktiv informieren müssen.
1. Chatbots und Sprachassistenten. Wenn ein Nutzer mit einem KI-System interagiert, muss das offen kommuniziert werden, es sei denn, der KI-Charakter ist aus dem Kontext heraus offensichtlich. Auf einer klassischen Firmenwebsite ist er das selten. Ein simples „Ich bin ein KI-Assistent“ im Chat-Fenster reicht laut EU-Text, sofern die Information „klar und unterscheidbar“ bereitgestellt wird.
2. KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte. Synthetisch erzeugte oder manipulierte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte müssen maschinenlesbar als solche markiert werden. Konkret verlangt die Verordnung „wirksame, interoperable, robuste und zuverlässige“ Lösungen, was in der Praxis auf Wasserzeichen und Metadaten wie C2PA hinausläuft. Ausgenommen sind reine Bearbeitungs-Hilfsmittel, die den Ursprungsinhalt nicht wesentlich verändern.
3. Deepfakes. Bild-, Ton- oder Videomaterial, das echte Personen, Orte oder Ereignisse künstlich nachbildet, ist explizit offenzulegen. Für Kunst, Satire und Fiktion gilt eine abgeschwächte Regel: die bloße Angabe „enthält KI-generierte Inhalte“ reicht.
4. Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung. Systeme, die Gesichtsausdrücke oder Körpersprache auswerten, um Emotionen oder Merkmale abzuleiten, müssen die betroffenen Personen vor der Erfassung informieren. Die DSGVO-Pflichten kommen zusätzlich obendrauf.
Warum das für Webdesigner ein Sales-Anlass ist
Die Kennzeichnung selbst ist keine Raketenwissenschaft, aber sie ist inzwischen überall verstreut: im Chatbot-Widget, im Content-Management, in KI-Bild-Generatoren, in Social-Preview-Feldern. Wer für Kunden Websites baut, sitzt an genau der Stelle, an der die Compliance-Pflicht praktisch umgesetzt wird.
Konkret betroffen sind unter anderem:
- KI-Chat-Widgets von Intercom, HubSpot, Tidio, Crisp oder Eigenbau-Lösungen mit OpenAI-, Anthropic- oder Google-Backend
- KI-generierte Produktbeschreibungen und Blogtexte, die viele Shops seit 2024 im großen Stil aussteuern
- KI-Bildbanken und generative Header, etwa aus Midjourney, Adobe Firefly oder Ideogram
- Voice-Bots, KI-Suchassistenten und personalisierte On-Site-Recommender
In der Praxis heißt das für Agenturen: Chatbot-Overlays um einen KI-Hinweis ergänzen, Alt-Texte und Meta-Felder auf ein Kennzeichnungs-Feld erweitern, Redaktions-Workflows um einen KI-Prüfschritt anpassen. Wer das jetzt vor dem Stichtag anbietet, hat einen konkreten Aufhänger für Bestandskunden-Reaktivierung und Neugeschäft.
Was Verstöße kosten
Verstöße gegen Artikel 50 sind mit Bußgeldern bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Konzernjahresumsatzes bewehrt. Das ist der niedrigere der beiden AI-Act-Rahmen; die 35-Millionen-Grenze gilt für verbotene KI-Systeme aus Artikel 5. Die Durchsetzung in Deutschland koordiniert die Bundesnetzagentur, in Frankreich CNIL und ARCOM, in Italien die nationale Cybersicherheits-Agentur ACN.
Wichtig für die Beratung: Betroffen sind laut EU-Text „Anbieter“ und „Betreiber“. Kleinunternehmen und Freiberufler sind nicht ausgenommen, sondern nur teilweise über KMU-Erleichterungen bei den Nachweispflichten entlastet.
Der Zeitplan
Für die tägliche Agenturarbeit relevant ist die Kombination aus zwei Terminen: Am 2. August 2026 werden die Transparenzpflichten scharfgeschaltet, am 2. Dezember 2027 folgen die Hochrisiko-Regeln. Zwischen beiden Stichtagen liegt das Fenster, in dem der Markt Compliance-Beratung als Standardleistung akzeptiert, und in dem KI-lastige Bestandsprojekte einer Prüfung unterzogen werden müssen.
Die Übersicht zeigt, warum Webdesign-Studios die richtige Adresse für viele lokale Betriebe sind: sie sitzen bereits an CMS, Chatbot und Bildstrategie. Wer Betriebe im DACH-Raum sucht, die für so ein Compliance-Update ansprechbar sind, findet mit findflix passende Webdesign-Leads auf Basis echter Website-Analysen.
Fazit
Der 2. August ist kein Freitag zum Wegwischen, sondern der erste Compliance-Termin mit echtem Beratungswert für Webdesigner. Wer die vier Kennzeichnungsfälle aus Artikel 50 sauber im Angebot hat, verkauft ab Juli konkrete Aufträge statt allgemeine „KI-Strategie“. Und wer bis August wartet, verkauft Feuerlösch-Einsätze statt Vorsorge.
Quellen
- artificialintelligenceact.eu/article/50/
- boerse-express.com/news/articles/eu-ai-act-ab-august-gelten-erste-transparenzpflichten-fuer-ki-921539
- boerse-express.com/news/articles/ki-verordnung-neue-transparenzpflichten-und-betriebsrat-mitsprache-ab-august-921204
- caralegal.eu/blog/transparenzpflichten-ki-verordnung/
- haerting.de/wissen/transparenzpflichten-in-der-ki-verordnung/