Die Dachdeckerei Lange GmbH wird am 9. September ins Handelsregister eingetragen. Am 12. September hat sie ein Logo, am 20. eine Domain, und irgendwann im Oktober fragt der Inhaber drei Webdesigner an, von denen er einen kennt und zwei gegoogelt hat. Wer sich in dieser Zeit meldet, hat gute Karten, weil es noch keinen Anbieter gibt, den er ablösen müsste. Wer sich im Dezember meldet, hört: „Wir haben schon jemanden.“ Die Daten sind erfunden, der Ablauf ist der Normalfall.
Das Handelsregister ist die einzige Quelle, die diese Firmen ab dem ersten Tag kennt. Google kennt sie nicht, Branchenbücher nicht, und eine Website gibt es noch nicht. Dieser Ratgeber zeigt, wo Neueintragungen stehen, wie du sie für deine Stadt findest, was rechtlich gilt und wie du daraus Gespräche machst.
Wo Neueintragungen stehen: die Quellen im Überblick
Für Deutschland ist das gemeinsame Registerportal der Länder unter handelsregister.de die Primärquelle. Dort findest du sowohl die Firmensuche als auch die Bekanntmachungen, in denen Neueintragungen, Änderungen und Löschungen mit Datum und Registergericht veröffentlicht werden. Für die Schweiz übernimmt Zefix, der zentrale Firmenindex des Bundes, dieselbe Rolle; die Meldungen laufen über das Schweizerische Handelsamtsblatt. Österreich führt das Firmenbuch, das über die Justiz und kostenpflichtige Verrechnungsstellen abgefragt wird. Die Tabelle fasst die amtlichen Quellen und die wichtigsten Datenanbieter zusammen, alle Angaben am 9. September 2026 geprüft.
| Quelle | Land | Was du bekommst | Filter | Kosten |
|---|---|---|---|---|
| handelsregister.de (Registerportal) | DE | Firma, Rechtsform, Sitz, Registergericht, Bekanntmachungen zu Neueintragungen | Bundesland, Gericht, Zeitraum, Art der Bekanntmachung | Suche und Abrufe seit 1. August 2022 kostenlos und ohne Registrierung, nur beglaubigte Ausdrucke kosten Gebühren |
| Unternehmensregister | DE | Registerbekanntmachungen und Jahresabschlüsse zentral | Firma, Ort, Zeitraum | kostenlos |
| Zefix und SHAB | CH | Firma, Rechtsform, Sitz, Zweck, Zeichnungsberechtigte, Publikationsdatum | Kanton, Rechtsform, Datum, Mutationstyp | kostenlos, offene Daten |
| Firmenbuch | AT | Firma, Rechtsform, Sitz, Vertretung | Firma, Ort | Firmensuche auf JustizOnline kostenlos, Auszug 4,89 € (Teilauszug 1,52 €); Neueintragungen kostenlos im Amtsblatt evi.gv.at |
| Datenanbieter (z. B. North Data, OpenRegister) | DE, teils EU | aufbereitete Register-Daten, Historie, teils API | Ort, Rechtsform, Datum, Branche | Basis kostenlos, Export und API kostenpflichtig |
Schritt für Schritt: Neueintragungen für deine Stadt finden
- Bekanntmachungen öffnen: Auf handelsregister.de den Bereich Bekanntmachungen wählen, Bundesland und Registergericht deiner Region einstellen. Für Stuttgart ist das Amtsgericht Stuttgart, für Nürnberg das Amtsgericht Nürnberg. Dieselbe Suche gibt es im Unternehmensregister unter „Registerbekanntmachungen“ mit den Filtern Registergericht, Veröffentlichungsart und Zeitraum. Beide Portale sind kostenlos; handelsregister.de erlaubt laut Nutzungsbedingungen 60 Abrufe pro Stunde, automatisierte Massenabfragen sind untersagt.
- Zeitraum und Art einschränken: Zeitraum auf die letzten sieben Tage, Art der Bekanntmachung auf Neueintragungen. Änderungen und Löschungen brauchst du nicht.
- Liste durchgehen: Jede Zeile nennt Firma, Rechtsform und Sitz. Der Gegenstand des Unternehmens steht im Eintrag selbst und sagt dir, ob die Firma als Kunde taugt.
- Website prüfen: Firmennamen googeln, auf ein Impressum achten, die naheliegende Domain aufrufen. Keine Website, keine Google-Präsenz: das ist dein heißester Lead.
- In die Liste, dann Kontakt aufnehmen: Firma, Geschäftsanschrift, Datum, Rechtsform, Website-Status und Wiedervorlage notieren. Erstkontakt per Brief an die eingetragene Anschrift, Anruf nur mit Anlass (siehe Rechtsabschnitt). Wöchentlich wiederholen, damit dir keine Woche verloren geht.
In der Schweiz läuft es über das Handelsamtsblatt: Auf shab.ch filterst du nach Kanton, Publikationsdatum und Mutationstyp „Neueintragung“, die Details zur Firma holst du dann in Zefix, dem täglich aktualisierten Firmenindex des Bundes, der auch eine offene Schnittstelle hat. Die Zweck-Angabe ist dort meist ausführlicher als der deutsche Gegenstand, was die Vorauswahl leichter macht. Zwischen Beurkundung und Publikation liegen laut Gründungsdienstleistern meist rund zwei Wochen.
Was in einem Eintrag steht, und was nicht
Ein Handelsregistereintrag enthält bei GmbH und UG Firma, Rechtsform, Sitz, inländische Geschäftsanschrift, Gegenstand des Unternehmens, Stammkapital, Geschäftsführer und das Datum des Gesellschaftsvertrags (§ 10 GmbHG). Die Anschrift reicht für den Brief. Was fehlt: Telefonnummer, E-Mail-Adresse und in aller Regel die Website. Wie selten das Register eine Website nennt, zeigt der findflix Gründungs-Radar: Von 3.671 Neueintragungen seit dem 20. Juni 2026 hatte genau eine ein Website-Feld. Den Website-Status musst du also selbst prüfen, per Suche, Domain-Aufruf oder automatisch.
Wie viele Neugründungen es gibt
Deutschland zählt jedes Jahr Hunderttausende Gewerbeanmeldungen, darunter einen wachsenden Anteil an Kapitalgesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden.
Die amtlichen Zahlen für 2025: Das Statistische Bundesamt zählt 762.400 Gewerbeanmeldungen, darunter 640.500 Neugründungen (plus 7,7 Prozent) und 130.100 Betriebsgründungen „größerer wirtschaftlicher Bedeutung“, also mit Handelsregistereintrag, Beschäftigten oder Handwerkskarte (plus 7,6 Prozent). Von den 277.070 gewerblichen Existenzgründungen, die das IfM Bonn daraus ableitet, waren 47.144 GmbHs und 15.245 Unternehmergesellschaften; die UG legte um 40 Prozent zu, zusammen stellen beide 22,5 Prozent aller Gründungen. Das sind gut 5.200 neue Kapitalgesellschaften pro Monat, die im Handelsregister auftauchen (eigene Rechnung aus den Jahreswerten). Die Schweiz meldete 2025 mit 55.654 Neueintragungen einen Rekord (plus 5,1 Prozent, davon 40 Prozent GmbHs), Österreich 43.494 Neugründungen, von denen 12 Prozent als GmbH ins Firmenbuch gehen; das Amtsblatt EVI zeigte am 9. September 2026 2.172 Firmenbuch-Neueintragungen der letzten 30 Tage.
Für deine Akquise zählt aber nicht die Bundeszahl, sondern das, was in deiner Stadt pro Woche dazukommt. Ein Blick in die aktiven Radare von findflix gibt dafür ein Gefühl: Seit dem 20. Juni 2026 haben sie 3.671 Neueintragungen für die eingerichteten Orte und Kantone gesammelt, im Juli 1.327 und im August 1.333. Zürich führt mit 675 Funden, danach Stuttgart mit 290, Nürnberg mit 170, Bern mit 158 und Winterthur mit 130.
Für eine deutsche Großstadt bedeutet das ein bis drei Dutzend Neueintragungen pro Woche (im Radar: Stuttgart rund 25, Nürnberg rund 15 pro Woche), für einen Schweizer Kanton oft mehr (Zürich rund 60). Genug, um jede Woche eine Handvoll passender Firmen anzurufen, und zu viel, um es nebenbei von Hand zu erledigen.
Welche Neugründungen als Webdesign-Kunden taugen
Nicht jede Eintragung ist ein Lead. Diese Filter sparen dir die meiste Zeit:
- Gegenstand mit Kundenkontakt: Handwerk, Praxen, Gastronomie, Beratung, Handel, Dienstleistungen. Holdings, Vermögensverwaltungen, Immobilien-Objektgesellschaften und Vorratsgesellschaften brauchen keine Website.
- Rechtsform mit Substanz: GmbH und UG deuten auf ein echtes Geschäft mit Budget. Eine Zweigniederlassung oder eine reine Beteiligungsgesellschaft eher nicht.
- Sitz in deinem Gebiet: Lokale Nähe ist beim Erstkontakt das stärkste Argument, gerade bei Handwerk und Praxen.
- Website-Status: kein Web-Eintrag oder nur eine reservierte Domain. Wer schon eine Baukasten-Seite hat, ist ein Kunde für später.
- Geschäftsführung recherchierbar: Ein Name macht den Anruf persönlich. Die LinkedIn-Suche nach Name und Ort reicht, mehr Daten brauchst du nicht.
Rechtlich sauber ansprechen
Das Handelsregister ist öffentlich: Nach § 9 HGB darf jeder die Einträge „zu Informationszwecken“ abrufen, ohne Grund und ohne Registrierung. Firmendaten einer GmbH oder UG sind keine personenbezogenen Daten. Die Namen der Geschäftsführer sind es, und für die Ansprache gelten zwei Gesetze nebeneinander: das UWG für die Frage, welcher Kanal erlaubt ist, und die DSGVO für die Frage, was du speichern darfst.
Brief: Postalische Werbung an Unternehmen ist ohne Einwilligung zulässig, solange kein Widerspruch vorliegt; die Datenschutzkonferenz stuft sie in ihrer Orientierungshilfe zur Direktwerbung als Regelfall des berechtigten Interesses ein. Der Brief ist deshalb der rechtssichere Erstkontakt für Neugründungen. Telefon: Anrufe bei Unternehmen brauchen nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG eine „zumindest mutmaßliche Einwilligung“. Der BGH verlangt dafür konkrete Umstände, aus denen sich ein sachliches Interesse gerade an einem Werbeanruf ergibt (Urteil vom 11. März 2010, I ZR 27/08); dass ein Betrieb neu und ohne Website ist, reicht nach dieser Rechtsprechung allein nicht, die IHK Frankfurt spricht von „sehr wenigen Ausnahmefällen“. Wer trotzdem anruft, trägt das Risiko, die Bundesnetzagentur kann bis zu 300.000 Euro Bußgeld verhängen. Sicherer ist die Reihenfolge Brief, dann Anruf mit Bezug auf eine Reaktion, etwa einen Rückruf-Wunsch oder eine Anfrage. E-Mail: Werbe-Mails brauchen auch im B2B eine vorherige ausdrückliche Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG), eine Ausnahme gibt es nur für Bestandskunden.
Speichern: Wer den Namen der Geschäftsführung in seiner Lead-Liste hält, tut das auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; Erwägungsgrund 47 nennt Direktwerbung ausdrücklich als mögliches berechtigtes Interesse, und der EuGH hat im Oktober 2024 bestätigt, dass auch kommerzielle Interessen dazu zählen (C-621/22). Dazu gehören drei Pflichten: die Information nach Art. 14 spätestens mit dem ersten Anschreiben (wer du bist, woher die Daten stammen, nämlich aus dem Handelsregister, und dass Widerspruch möglich ist), ein Widerspruch nach Art. 21 wird sofort und dauerhaft umgesetzt, und die Daten bleiben nicht unbegrenzt liegen. Vorsicht bei einer Abkürzung: Daten aus dem Impressum für Werbung auszulesen hält die Datenschutzkonferenz für unzulässig, weil sie aus gesetzlicher Pflicht veröffentlicht werden. Das ist keine Rechtsberatung; für den eigenen Prozess lohnt sich ein kurzer Blick eines Anwalts.
Der Gesprächseinstieg für Gründer
Gründer arbeiten in den ersten Wochen eine Liste ab: Geschäftskonto, Steuerberater, Versicherungen, Kammer, und dann Logo, Domain, Website, Google-Unternehmensprofil, Rechtstexte. Drei Aufhänger liefert das Register selbst: Eine neue GmbH oder UG braucht ab dem ersten Tag ihrer Website ein Impressum mit Registernummer (§ 5 DDG). Nur 52 Prozent der deutschen KMU haben laut einer YouGov-Umfrage für IONOS (Januar 2025) überhaupt eine Website. Und Neugründer bekommen kurz nach der Eintragung täuschend echte Rechnungen für „Registereintragungen“, vor denen die IHKs warnen; ein Anschreiben, das nicht nach Behördenpost aussieht, hebt sich davon ab. Dein Erstkontakt trifft auf Bedarf, wenn er kurz ist und mit dem Gründungsdatum beginnt, als Brief oder, wenn ein Anlass vorliegt, am Telefon:
Guten Tag, hier ist [dein Name], ich bin Webdesigner in Stuttgart. Ich habe gesehen, dass Ihre Dachdeckerei letzte Woche ins Handelsregister eingetragen wurde, herzlichen Glückwunsch. Viele Betriebe brauchen in dieser Phase eine Website, die Anfragen bringt. Ist das Thema bei Ihnen schon geplant, oder soll ich Ihnen in zehn Minuten zeigen, was Handwerker bei uns dafür bekommen?
Danach zählt Tempo: ein Vorschlag mit drei Bausteinen (Startseite, Leistungen, Kontakt mit Anfrageformular), ein Preis, ein Termin. Wie du Preise sauber nennst und Einwände auffängst, steht im Leitfaden zur Kundengewinnung. Und wenn die Firma doch schon eine Seite hat, hilft der Blick, ob sie einen Relaunch braucht.
Automatisieren: der Gründungs-Radar
Von Hand kostet der wöchentliche Registerlauf pro Stadt etwa eine Stunde, plus die Website-Prüfung je Firma. Der Gründungs-Radar von findflix macht dasselbe automatisch: Du wählst Deutschland mit bis zu drei Orten oder die Schweiz mit bis zu drei Kantonen, dazu Wochentag und Uhrzeit. findflix liest Handelsregister beziehungsweise Zefix, holt Rechtsform, Gründungsdatum und Geschäftsführung dazu, markiert Firmen ohne Website und schickt dir die Sammlung per Mail. Beim Öffnen eines Funds prüft findflix live, ob eine Website erreichbar ist, nur eine Domain reserviert wurde oder gar kein Web-Eintrag existiert. Ein Klick legt die Firma in deiner Pipeline an, in der Stufe Akquise; hat sie schon eine Website, läuft die Design-Analyse automatisch mit.
Der Radar ist ab dem Starter-Plan enthalten, mit einem Ort, ab Pro mit drei. Mit „Suche jetzt testen“ siehst du vor dem Einrichten die Neugründungen der letzten 14 Tage für deine Stadt.
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Kostenlos startenHäufige Fragen
Wo finde ich Handelsregister-Neueintragungen kostenlos?
Auf handelsregister.de, dem gemeinsamen Registerportal der Länder, im Bereich Bekanntmachungen: Bundesland, Registergericht, Zeitraum und Art „Neueintragung" filtern. Dieselbe Suche bietet das Unternehmensregister. Beide sind seit August 2022 kostenlos und ohne Registrierung. Für die Schweiz filterst du im Handelsamtsblatt (shab.ch) nach Kanton, Datum und Mutationstyp, für Österreich zeigt das Amtsblatt evi.gv.at die Firmenbuch-Neueintragungen.
Steht die Website einer Firma im Handelsregister?
Praktisch nie. Der Eintrag enthält Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Vertretung und Datum. In 3.671 Funden des findflix Gründungs-Radars nannte das Register genau einmal eine Website. Den Website-Status prüfst du deshalb separat.
Darf ich neu gegründete Firmen aus dem Register anrufen oder anschreiben?
Anschreiben per Post ja: Werbebriefe an Unternehmen sind ohne Einwilligung zulässig, die Geschäftsanschrift steht im Register. Anrufe brauchen nach § 7 UWG eine zumindest mutmaßliche Einwilligung, und dafür verlangt der BGH konkrete Anhaltspunkte; die Neueintragung allein reicht nicht, das Bußgeldrisiko liegt bei bis zu 300.000 Euro. Werbe-Mails brauchen eine ausdrückliche Einwilligung. Namen der Geschäftsführung speicherst du auf Basis des berechtigten Interesses, mit Information nach Art. 14 DSGVO und Widerspruchsrecht. Das ist keine Rechtsberatung.
Wie schnell brauchen Gründer eine Website?
Eine Studie, die den Zeitpunkt der Website-Beauftragung nach der Gründung misst, gibt es nicht. Praxiswissen und die Gründer-Checklisten sagen: Die Entscheidung fällt in den ersten Wochen, zusammen mit Logo, Domain und Google-Profil. Belegt ist, wie viele Betriebe ganz ohne Website bleiben: Nur 52 Prozent der deutschen KMU hatten laut YouGov für IONOS im Januar 2025 eine. Wer früh Kontakt aufnimmt, hat keinen Alt-Anbieter gegen sich.
Gibt es den Gründungs-Radar auch für Österreich?
Aktuell liest der Gründungs-Radar das deutsche Handelsregister nach Stadt und Zefix nach Kanton. Österreich ist noch nicht dabei; das Firmenbuch lässt sich dort manuell abfragen.