Zum Inhalt springen
findflix live7 Tage Pro gratis testenKeine Kreditkarte nötig
Neues Projekt gesucht?Los geht's
Recht & DSGVO

Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht erlaubt Verbrauchern in der EU, online geschlossene Verträge binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Es greift bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften zwischen Unternehmer und Verbraucher, nicht im reinen B2B.

Für dich als Webdesigner hat das zwei Seiten. Erstens dein eigener Vertrag: Wenn du einen Webauftrag online oder beim Kunden zu Hause abschließt und dein Gegenüber Verbraucher ist (also keine Firma, kein Einzelunternehmer im geschäftlichen Kontext), kann er den Auftrag 14 Tage lang widerrufen, ab Vertragsschluss. Ohne saubere Widerrufsbelehrung verlängert sich die Frist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage, und du sitzt auf bereits geleisteter Arbeit ohne Vergütung. Willst du sofort loslegen, brauchst du den ausdrücklichen Wunsch des Kunden auf Vorabbeginn, dokumentiert auf dauerhaftem Datenträger. Nur dann steht dir bei einem Widerruf Wertersatz für die schon erbrachte Leistung nach § 357a BGB zu, anteilig am vereinbarten Gesamtpreis. Bei B2B-Aufträgen mit Agenturen oder GmbHs gilt das alles nicht, was die meisten deiner Geschäftskunden betrifft.

Zweitens, und für die Akquise oft spannender: die Websites deiner Kunden. Verkauft ein Kunde online an Verbraucher, schuldet er eine korrekte Widerrufsbelehrung und ab dem 19. Juni 2026 nach § 356a BGB einen gut sichtbaren Widerrufsbutton (Link genügt), dauerhaft erreichbar während der Frist. Fehlt der, droht Abmahnung. Genau solche Lücken sind ein konkreter Aufhänger für ein Gespräch, du sprichst nicht über Geschmack, sondern über ein Rechtsrisiko, das du im Relaunch gleich mitlöst.