WCAG
WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind der internationale Standard des W3C für barrierefreie Websites. Sie definieren in drei Stufen (A, AA, AAA), wie Inhalte für Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein müssen. AA gilt als rechtlich relevanter Maßstab.
Wenn dich ein Kunde fragt, ob seine Seite „barrierefrei“ ist, meint er faktisch die WCAG. Sie sind kein Gesetz, sondern die technische Referenz, auf die sich Gesetze stützen: Das deutsche BFSG verweist über die europäische Norm EN 301 549 auf die WCAG 2.1 Stufe AA. Seit dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele B2C-Seiten (Shops, Buchungen, Kontaktformulare) damit Pflicht, nicht mehr nur Kür. Die aktuelle Fassung der Guidelines ist WCAG 2.2 (veröffentlicht Oktober 2023) mit 86 Erfolgskriterien.
Für dich als Webdesigner sind die drei Stufen das Wichtigste, weil sie den Aufwand definieren, den du anbietest und abrechnest:
- Stufe A: absolutes Minimum, ohne das die Seite faktisch unbrauchbar für Screenreader-Nutzer ist.
- Stufe AA: der praktische und rechtliche Zielwert, an dem sich Behörden, das BFSG und fast alle Gerichtsentscheidungen orientieren. Das ist deine Verkaufslinie.
- Stufe AAA: wird nirgends flächendeckend vorgeschrieben und ist für Standard-Seiten oft gar nicht voll erreichbar.
Konkret heißt das: Eine veraltete Kundenseite mit zu schwachem Farbkontrast, fehlenden Alt-Texten oder nicht per Tastatur bedienbaren Menüs erfüllt nicht einmal A. Genau das ist dein Akquise-Aufhänger, denn ein WCAG-Verstoß ist messbar, gesetzlich unterlegt und für den Inhaber ein konkretes Risiko, nicht nur Geschmack.