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Recht & DSGVO

Preisangabenverordnung (PAngV)

Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt in Deutschland, wie Unternehmen gegenüber Verbrauchern Preise angeben müssen. Wer Waren oder Leistungen an Endkunden anbietet oder bewirbt, muss den Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer und aller Preisbestandteile klar und gut erkennbar ausweisen.

Für dich als Webdesigner ist die PAngV vor allem dann relevant, wenn deine Kunden Produkte oder Dienstleistungen online verkaufen oder bewerben, also bei jedem Shop, jeder Buchungsstrecke und jeder Landingpage mit Preisen. Maßgeblich ist die seit der Reform 2022 geltende Fassung. Sie verlangt, dass der Gesamtpreis (Endpreis inklusive Mehrwertsteuer und sonstiger Bestandteile) direkt am Angebot steht, leicht lesbar und eindeutig dem Produkt zugeordnet. Im Onlineshop kommen Versandkosten dazu: Sie müssen klar angegeben werden. Bei Mengenware ist zusätzlich der Grundpreis (Preis je Mengeneinheit) anzugeben, und zwar unmittelbar sichtbar, nicht erst nach einem Klick oder per Mouse-over. Tragend sind dabei die Prinzipien der Preisklarheit und Preiswahrheit.

Praktisch heißt das für die Website deiner Kunden: Preise gehören gut sichtbar an die Above-the-fold-Bereiche und in jede Produktkarte, nicht versteckt in einem Tooltip. Wirbt dein Kunde mit Rabatten oder Streichpreisen, schreibt Paragraf 11 PAngV vor, beim beworbenen reduzierten Preis den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage als Referenz auszuweisen. Das betrifft Sale-Badges, Countdown-Banner und Aktions-Templates, die du baust. Im Akquise-Gespräch ist das ein konkreter Aufhänger: Eine veraltete Shop-Seite ohne sauberen Grundpreis oder ohne 30-Tage-Referenz ist nicht nur unschön, sondern abmahngefährdet, ein handfestes Argument für einen Relaunch.