Nutzungsrechte
Nutzungsrechte sind die nach § 31 UrhG vertraglich eingeräumten Rechte, ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu nutzen, etwa ein Webdesign, ein Foto oder einen Font. Das Urheberrecht selbst bleibt beim Schöpfer und ist nicht übertragbar, weitergegeben wird nur die Nutzung.
Für dich als Webdesigner ist das die rechtliche Klammer um fast alles, was du an einen Kunden lieferst. Nach deutschem Recht bleibt das Urheberrecht immer bei dir als Schöpfer, übertragen kannst du nur Nutzungsrechte (§ 31 UrhG). Die räumst du entweder einfach ein, dann darf der Kunde die Website nutzen, du aber Module oder Designideen weiter verwenden, oder ausschließlich, dann nutzt nur der Kunde das Werk und alle anderen sind ausgeschlossen. Genauso lassen sich Rechte zeitlich, räumlich oder auf bestimmte Nutzungsarten beschränken. Schweigt dein Vertrag dazu, greift die Zweckübertragungsregel: Im Zweifel hat der Kunde nur so viele Rechte, wie der Vertragszweck zwingend erfordert, und das ist oft weniger, als beide Seiten annehmen.
Heikel wird es bei allem, was nicht aus deiner Feder stammt. Stockfotos, gekaufte Icons, Webfonts, fremder Code, dafür bist du selbst nur Lizenznehmer und kannst keine Rechte weitergeben, die du nie hattest. Lädt dein Kunde Jahre später dasselbe Bild auf Instagram oder auf eine neue Seite, ohne dass die Lizenz das deckt, droht eine teure Forderung des Rechteinhabers, und der Ärger landet erfahrungsgemäß zuerst bei dir. Sauber gelöst ist das ein echtes Verkaufsargument: Wenn du im Angebot klar benennst, welche Rechte der Kunde bekommt und welche Drittlizenzen er selbst halten muss, wirkst du professioneller als die meisten Mitbewerber, die das Thema komplett überspringen.
- Schreib in jedes Angebot, welche Nutzungsrechte enthalten sind, einfach oder ausschließlich, und für welche Kanäle.
- Halte Drittlizenzen für Bilder und Fonts getrennt und gib dem Kunden die Belege oder lass ihn eigene Lizenzen erwerben.
- Knüpf die Rechteübertragung an die vollständige Zahlung, das schützt dich bei Streit über offene Rechnungen.