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Recht & DSGVO

Markenrecht

Markenrecht schützt Kennzeichen wie Namen, Logos oder Claims, mit denen ein Unternehmen seine Waren und Dienstleistungen unterscheidbar macht. In Deutschland entsteht der Schutz vor allem durch Eintragung beim DPMA, geregelt im Markengesetz (MarkenG).

Als Webdesigner berührst du das Markenrecht öfter, als dir lieb ist, meist beim Naming neuer Projekte. Wer einen Domainnamen, einen Firmennamen oder ein Logo für einen Kunden vorschlägt, ohne vorher zu prüfen, ob das Zeichen schon geschützt ist, kann eine Markenverletzung produzieren. Der Schutz einer eingetragenen Marke gilt immer für bestimmte Nizza-Klassen (45 Klassen, davon 11 für Dienstleistungen); Websites und Software fallen typischerweise in Klasse 42. Verwechslungsgefahr entsteht, wenn ähnliche Zeichen in derselben oder einer verwandten Klasse auftauchen, schon ein, zwei abweichende Buchstaben reichen oft nicht aus, um sicher zu sein. Eine eingetragene Marke läuft zehn Jahre und lässt sich unbegrenzt verlängern.

Praktisch heißt das: Bevor du einen Namen ins Branding gießt oder eine Domain registrierst, eine kurze Recherche im DPMA-Register (register.dpma.de) und im EUIPO (euipo.europa.eu) durchziehen. Findest du eine kollidierende Marke, dokumentier das und sprich es mit dem Kunden an, denn die Konsequenzen einer Abmahnung trägt am Ende oft ihr beide: Domain abgeben, Name ändern, Werbematerial einstampfen. Streitwerte um 50.000 Euro sind im Markenrecht keine Seltenheit, entsprechend hoch fallen Anwalts- und Abmahnkosten aus. Eine saubere Markenprüfung als Teil deines Discovery-Prozesses ist also kein Beiwerk, sondern schützt dich und deinen Kunden vor teuren Überraschungen, und sie ist ein Argument, mit dem du dich von Konkurrenten abhebst, die einfach drauflos benennen.