Kaltakquise
Kaltakquise meint den Erstkontakt zu potenziellen Kunden, zu denen vorher keine Geschäftsbeziehung bestand, also den klassischen Anruf oder die E-Mail an ein Unternehmen, das dich noch nicht kennt. In Deutschland ist sie streng durch das UWG reguliert.
Für dich als Webdesigner ist Kaltakquise oft der erste Hebel, um an Aufträge zu kommen: Du findest ein lokales Unternehmen mit veralteter Website und willst es ansprechen. Rechtlich macht das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hier einen scharfen Unterschied zwischen Kanälen. Der Werbeanruf bei einem anderen Unternehmen (B2B) ist nach § 7 UWG zulässig, wenn du von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgehen kannst, also ein sachlicher Bezug zwischen deinem Angebot und genau diesem Betrieb besteht. Eine alte, nicht mobiloptimierte Website eines Handwerkers, den du für Onlinemarketing als relevant einschätzt, kann so einen Bezug begründen. Wahlloses Durchtelefonieren des Branchenbuchs reicht dafür nicht.
Anders bei der E-Mail: Werbe-E-Mails ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung sind nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG auch im B2B grundsätzlich unzulässig, das gilt genauso für LinkedIn- oder WhatsApp-Nachrichten. Verstöße können teuer werden, im UWG sind Bußgelder bis zu 300.000 Euro vorgesehen, dazu kommt die DSGVO, weil du personenbezogene Daten verarbeitest. Statt rechtlich riskanter Massenmails fährst du als Agentur meist besser, wenn du Interessenten über ein Angebot zu dir kommen lässt, etwa einen kostenlosen Website-Check als Lead-Magnet, und den Anruf gezielt vorbereitest. Mit findflix qualifizierst du Leads vorab über den Webdesign-Score, sodass dein Erstkontakt einen echten, nachweisbaren Anlass hat.