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Recht & DSGVO

DSGVO

Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist das EU-weite Datenschutzrecht, das seit 25. Mai 2018 gilt und regelt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Für jede Website, die Daten von Besuchern erfasst, legt sie verbindliche Pflichten fest, ergänzt in Deutschland durch das BDSG.

Für dich als Webdesigner ist die DSGVO kein abstraktes Paragrafenthema, sondern ein konkreter Teil deiner Lieferung. Sobald eine Website Kontaktformulare, Analyse-Tools, Schriften von externen Servern oder eingebettete Maps lädt, werden personenbezogene Daten verarbeitet, und dein Kunde als Verantwortlicher braucht dafür eine saubere Grundlage: eine vollständige Datenschutzerklärung nach Art. 13 und 14, eine funktionierende Cookie-Einwilligung für nicht notwendige Dienste und technische Maßnahmen wie eine SSL-Verschlüsselung. Genau hier liegt dein Verkaufsargument: Viele veraltete Seiten, die du in der Akquise findest, haben eine fehlende oder kopierte Datenschutzerklärung, einen Google-Font, der ungefragt die IP an Google sendet, oder gar keinen Cookie-Banner. Das ist ein sichtbares, belegbares Problem, das du im Erstgespräch sofort zeigen kannst, ohne etwas zu erfinden.

Beachte deine eigene Rolle in der Kette: Wenn du eine Kundenwebsite betreust, hostest oder Daten im Auftrag verarbeitest, bist du regelmäßig Auftragsverarbeiter und brauchst mit dem Kunden einen AVV nach Art. 28. Die Verstöße werden gestaffelt geahndet, im oberen Rahmen bis 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, AVV-Defizite bis 10 Millionen oder 2 Prozent. Der Europäische Datenschutzausschuss hat für 2026 die Transparenz- und Informationspflichten als Prüfschwerpunkt benannt, eine gut gepflegte Datenschutzerklärung ist also gerade jetzt ein echtes Qualitätsmerkmal. Praktisch achtest du beim Bau auf:

  • Datensparsam einbinden: Fonts und Skripte lokal hosten statt von Fremdservern laden, externe Dienste erst nach Einwilligung.
  • Verantwortung klären: AVV mit dem Kunden, bei eigenen Subdienstleistern wie Hosting oder Mailtools deren AVV einholen.
  • Rechtstexte aktuell halten: Datenschutzerklärung und Impressum gehören zur Übergabe, nicht in die Lücke nach Go-live.