Double-Opt-In
Double-Opt-In ist das zweistufige Verfahren, bei dem ein Newsletter-Abonnent seine E-Mail-Adresse einträgt und die Anmeldung anschließend über einen Bestätigungslink in einer Check-Mail aktiv freigibt. Erst nach diesem zweiten Klick gilt die Einwilligung als nachweisbar erteilt.
Für dich als Webdesigner ist Double-Opt-In kein Nice-to-have, sondern Teil dessen, was du auslieferst, sobald du deinem Kunden ein Newsletter- oder Anmeldeformular einbaust. Im Gesetz steht der Begriff nirgends, weder in der DSGVO noch im UWG. Trotzdem führt praktisch kein Weg daran vorbei, denn E-Mail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung gilt nach Paragraf 7 Abs. 2 UWG als unzumutbare Belästigung und ist abmahnbar. Die Beweislast für diese Einwilligung trägt dein Kunde als Versender, und der BGH hat klargestellt, dass die bloße Eintragung der Adresse (Single-Opt-In) nicht reicht, weil sich ein Missbrauch durch Dritte damit nicht ausschließen lässt. Das Double-Opt-In liefert genau diesen Nachweis und erfüllt zugleich die Rechenschaftspflicht aus Art. 5 Abs. 2 DSGVO.
Praktisch heißt das, dass das Anmeldetool deines Kunden Zeitpunkt der Anmeldung, Zeitpunkt der Bestätigung, IP-Adresse und die Formularversion protokollieren und dauerhaft abrufbar halten muss. Ein Detail, das oft übersehen wird: Die Bestätigungs-Mail darf selbst keine Werbung enthalten. Ein Rabattcode, ein Willkommensangebot oder ein werbliches Logo macht schon diese eine Check-Mail angreifbar (so etwa LG Stendal, 2021). Wenn du Tools wie Brevo, CleverReach oder rapidmail anbindest, ist das Verfahren meist sauber vorkonfiguriert, bei selbstgebauten Formularen liegt die Verantwortung dagegen bei dir. Das ist ein konkretes Verkaufsargument, denn du lieferst nicht nur ein hübsches Formular, sondern eines, das deinen Kunden vor Abmahnungen schützt.