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Recht & DSGVO

Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung ist der Pflichttext auf einer Website, der nach Art. 13 DSGVO offenlegt, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden, wer dafür verantwortlich ist und welche Rechte Besucher haben. Sie muss von jeder Unterseite leicht erreichbar sein.

Sobald eine Website überhaupt Daten verarbeitet, und das tut praktisch jede über Server-Logs, Kontaktformulare, Schriften, Karten oder Analyse-Tools, schreibt Art. 13 DSGVO eine Datenschutzerklärung vor. Sie listet den Verantwortlichen und seine Kontaktdaten, die Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen, die Empfänger der Daten, die Speicherdauer sowie die Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch) und das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde. Für dich als Webdesigner heißt das, jedes Tool, das du in eine Kundenseite einbaust, gehört dort abgebildet: Google Fonts lokal oder remote, Maps-Einbindungen, ein Newsletter-Tool, Matomo oder GA4. Die Erklärung muss von jeder Unterseite mit ein bis zwei Klicks erreichbar sein, üblich über einen klar beschrifteten Footer-Link neben dem Impressum.

Praktisch relevant wurde das Thema durch die BGH-Urteile vom 27. März 2025: Verstöße gegen die Informationspflichten aus Art. 12 und 13 DSGVO behandelt der BGH als Verstoß gegen das UWG, womit Mitbewerber und Verbraucherverbände sie abmahnen können. Eine fehlende, versteckte oder zum eingesetzten Tool-Stack unpassende Datenschutzerklärung ist damit ein konkretes Abmahnrisiko für deinen Kunden, und nicht selten ein guter Aufhänger in der Akquise, wenn du bei einer veralteten Seite genau diese Lücke siehst. Wichtig: Du lieferst die technische Einbindung und die korrekte Auflistung der Tools, den juristischen Text erstellst du nicht selbst. Verweise auf einen Generator, einen Datenschutzbeauftragten oder einen Anwalt, und halte die Erklärung bei jeder Änderung am Tool-Stack aktuell.