Cookie-Einwilligung
Die Cookie-Einwilligung ist die nach § 25 TDDDG vorgeschriebene, aktive Zustimmung eines Website-Besuchers, bevor nicht zwingend notwendige Cookies oder ähnliche Technologien auf sein Endgerät zugreifen. Sie muss freiwillig, informiert und jederzeit widerrufbar sein.
Für dich als Webdesigner ist die Cookie-Einwilligung der rechtliche Kern fast jeder Kundenwebsite, sobald Analyse, Tracking, Maps-Einbindungen oder Marketing-Pixel im Spiel sind. Seit Mai 2024 regelt das TDDDG (es hat das TTDSG abgelöst, inhaltlich aber kaum geändert), dass der Zugriff auf das Endgerät des Besuchers grundsätzlich nur mit vorheriger, aktiver Einwilligung erlaubt ist. Ausgenommen sind nur technisch zwingend notwendige Cookies, etwa für Login oder Warenkorb. Alles andere, von Google Analytics bis zum eingebetteten YouTube-Video, darf erst nach dem Klick auf „Akzeptieren“ laden, nicht schon beim Seitenaufruf.
In der Praxis heißt das: Auf der ersten Banner-Ebene gehören „Alle akzeptieren“ und „Alle ablehnen“ als gleichwertige, gleich sichtbare Buttons nebeneinander, vorausgewählte Häkchen gelten als unzulässiges Dark Pattern. Genau hier liegt für dich ein häufig unterschätztes Risiko und zugleich ein Akquise-Hebel: Versteckte oder fehlende Ablehnen-Buttons sind einer der häufigsten Gründe für Abmahnungen, und Bußgelder können nach TDDDG bis zu 300.000 Euro plus DSGVO-Sanktionen erreichen. Viele veraltete Seiten haben gar kein Banner, eines das nur „OK“ anbietet oder Skripte feuern lässt, bevor zugestimmt wurde. Das ist ein konkreter, sichtbarer Mangel, den du im Erstkontakt benennen kannst, und ein sauberes Consent-Management-Setup ist eine verkaufbare Leistung, kein Gratis-Add-on.