Button-Lösung
Die Button-Lösung ist die in § 312j Abs. 3 BGB festgeschriebene Pflicht, den Bestellbutton in Online-Shops eindeutig mit "zahlungspflichtig bestellen" oder einer gleichwertigen Formulierung zu beschriften, damit dem Verbraucher die Zahlungspflicht beim Klick klar ist.
Für dich als Webdesigner ist die Button-Lösung kein Detail, sondern eine Stelle, an der eine Website deines Kunden rechtlich kippen kann. Sobald jemand online etwas Entgeltliches bestellt, sei es ein Shop-Produkt, eine buchbare Dienstleistung oder ein Abo, schreibt § 312j Abs. 3 BGB vor, dass der Bestellbutton gut lesbar und ausschließlich mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet ist. Die Gesetzesbegründung lässt auch Varianten wie „kostenpflichtig bestellen“ oder „kaufen“ zu. Ein bloßes „Bestellen“, „Absenden“ oder „Weiter“ reicht nicht. Die Regel gilt seit 2012 unterschiedslos für alle Händler, nicht nur für Abo-Anbieter.
Die Rechtsfolge bei einem Verstoß ist drastisch und genau deshalb relevant für dich: Nach § 312j Abs. 4 BGB kommt der Vertrag gar nicht erst zustande, wenn die Beschriftung fehlt oder unklar ist. Dein Kunde liefert dann womöglich, ohne einen wirksamen Zahlungsanspruch zu haben, und Verbraucher können Gezahltes zurückfordern. Praktisch bedeutet das: Wenn du einen Shop in einem CMS oder Pagebuilder aufsetzt, prüfe die Default-Beschriftung des Checkout-Buttons, denn viele Themes und Plugins liefern ab Werk ein harmloses „Jetzt bestellen“. Genau dieser Punkt eignet sich auch als konkreter Aufhänger in der Akquise: ein veralteter Online-Shop mit falsch beschriftetem Bestellbutton ist ein sichtbares Risiko, das du dem Inhaber im Erstgespräch zeigen kannst.