BFSG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist das deutsche Gesetz, das den European Accessibility Act umsetzt. Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte digitale Dienstleistungen für Verbraucher, etwa Online-Shops oder Buchungssysteme, barrierefrei sein.
Für dich als Webdesigner ist das BFSG weniger eine juristische Fußnote als ein Gesprächsöffner. Das Gesetz verpflichtet Anbieter bestimmter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten. Gemeint sind vor allem B2C-Angebote wie Online-Shops, Banking, Ticket- und Reisebuchungen oder verbindliche Terminbuchungen. Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die wiederum auf die WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA verweist, also auf konkrete Kriterien zu Kontrast, Tastaturbedienbarkeit, Alternativtexten und sauberer Semantik. Viele Bestandskunden mit älteren WordPress-Seiten erfüllen genau das nicht, und das ist deine Einstiegschance.
Wichtig für die Beratung: Nicht jede Seite fällt darunter. Reine Informationsseiten ohne Vertragsschluss sind häufig nicht betroffen, und für Kleinstunternehmen gilt bei reinen Dienstleistungen eine Ausnahme, nämlich unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Sobald aber online verkauft oder verbindlich gebucht wird, greift die Pflicht unabhängig von der Größe. Du solltest das nicht als Drohkulisse verkaufen, sondern als Argument: Eine barrierefreie Seite bedient mehr Nutzer, rankt oft besser und schützt deinen Kunden vor Abmahnrisiken. Genau dieser doppelte Nutzen macht aus einer trockenen Compliance-Frage einen verkaufbaren Relaunch.