Abmahnung
Eine Abmahnung ist die formelle Aufforderung, ein rechtswidriges Verhalten zu unterlassen, meist verbunden mit einer Unterlassungserklärung und Kostenerstattung. Bei Websites kommt sie typischerweise wegen Wettbewerbs- oder Datenschutzverstößen von Mitbewerbern oder berechtigten Verbänden.
Für dich als Webdesigner ist die Abmahnung kein abstraktes Juristenthema, sondern ein direktes Geschäftsrisiko. Wer eine Kundenwebsite baut, baut auch ihre rechtliche Angriffsfläche. Klassische Auslöser sind ein fehlendes oder unvollständiges Impressum, eine fehlende Datenschutzerklärung, dynamisch von Google nachgeladene Schriften (Google Fonts) und Cookie-Banner ohne gleichwertigen Ablehnen-Button. Abmahnberechtigt sind in der Regel Mitbewerber und qualifizierte Verbände, die einen Verstoß gegen Marktverhaltensregeln nach Paragraf 3a UWG geltend machen. Der BGH hat im März 2025 zudem klargestellt, dass DSGVO-Verstöße wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche begründen können, wenn sie zugleich Marktverhaltensregeln verletzen.
Der für dich heikle Punkt: Wenn du deinem Kunden eine rechtssichere Website versprochen hast und er dann abgemahnt wird, kann er dich nach Werkvertragsrecht in Regress nehmen, also Abmahnkosten und Schaden auf dich abwälzen. Genau das macht das Thema zum Verkaufsargument. In der Akquise kannst du eine veraltete Website nicht nur über schlechtes Design ansprechen, sondern über ein konkretes finanzielles Risiko, das der Inhaber meist gar nicht auf dem Schirm hat. Sichere parallel deine eigene Position ab: klare Leistungsbeschreibung, Haftungsfreistellung für vom Kunden gelieferte Inhalte und keine pauschalen Rechtssicherheitsversprechen, die du nicht halten kannst.