BFSG-Check: Wie barrierefrei ist deine Website?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Dieser Check prüft deine Startseite und bis zu vier Unterseiten mit über 30 Barrierefreiheits-Kriterien: kostenlos, ohne Anmeldung, mit Report als PDF.
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Der Score fasst die maschinell prüfbaren Kriterien über alle geprüften Seiten zusammen. Er ist eine fundierte Standortbestimmung, kein Konformitätsnachweis: volle BFSG-Konformität braucht zusätzlich die manuelle Prüfung unten.
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Das musst du zusätzlich manuell prüfen
- Farbkontraste: Text braucht mindestens 4,5:1 Kontrast zum Hintergrund (großer Text 3:1). Prüf deine Farben direkt hier unten oder im WebAIM Contrast Checker.
- Tastaturbedienung: Jede Funktion muss ohne Maus erreichbar sein, mit sichtbarem Fokus.
- Screenreader-Test: Lässt sich die Seite mit NVDA oder VoiceOver sinnvoll bedienen?
- Formular-Fehlermeldungen: Fehler müssen beschrieben und dem Feld zugeordnet sein.
- Verständlichkeit: Klare Sprache, nachvollziehbare Struktur, konsistente Navigation.
- Dokumente: Auch verlinkte PDFs müssen barrierefrei sein.
Barrierefreiheit ist dein stärkstes Verkaufsargument
Gesetzliche Pflicht seit 2025, Abmahnrisiko, klare Prüfkriterien: Kaum ein Argument öffnet Türen so gut. findflix findet dir lokale Firmen mit veralteten Websites, fertig bewertet, inklusive Kontaktdaten. Teste 7 Tage alle Pro-Funktionen, ohne Zahlungsdaten.
7 Tage Pro gratis testenWas der BFSG-Check prüft
Der Check lädt deine Startseite und bis zu vier automatisch gefundene Unterseiten so, wie ein Browser sie ausliefert, holt zusätzlich die verlinkten Stylesheets und prüft über 30 Kriterien: von Sprachauszeichnung, Seitentiteln, Zoom-Sperren, Alt-Texten und ihrer Qualität über Link- und Button-Namen, Formular-Labels, Feldgruppen, Überschriften-Struktur, Landmarken und Sprunglinks bis zu doppelten IDs, kaputten ARIA-Verweisen, klickbaren div-Elementen ohne Tastatur-Zugang, Datentabellen-Kopfzellen, Video-Untertiteln, automatischen Weiterleitungen und, aus dem CSS, der Fokus-Sichtbarkeit, prefers-reduced-motion und statischen Farbkontrast-Paaren. Jeder Befund wird zu einem Gesamt-Score über alle geprüften Seiten zusammengefasst, inklusive konkreter Behebungs-Hinweise.
Genau diese Basics sind auch die häufigsten Fehler im Web: Die WebAIM-Million-Studie findet Jahr für Jahr auf über 90 Prozent der untersuchten Startseiten WCAG-Verstöße, angeführt von schwachen Kontrasten, fehlenden Alt-Texten und unbeschrifteten Formularfeldern. Wer die Basics sauber hat, ist einen großen Schritt weiter.
Was der Schnellcheck nicht prüfen kann
Ehrlichkeit gehört zum Werkzeug: Ein automatischer Test sieht nur einen Teil der Barrierefreiheit. Farbkontraste hängen vom gerenderten Design ab, Tastaturbedienung und Fokus-Führung vom Verhalten der Seite, Verständlichkeit vom Inhalt. Auch ob deine Alt-Texte inhaltlich sinnvoll sind, kann keine Maschine sicher beurteilen. Deshalb zeigt dir das Ergebnis immer beides: die automatisch gefundenen Punkte und die Liste der Prüfungen, die du oder deine Agentur manuell machen müsst. Ein vollständiges Audit nach EN 301 549 ersetzt dieser Check ausdrücklich nicht.
Farbkontrast direkt prüfen
Zu geringer Textkontrast ist der häufigste Barrierefreiheits-Fehler im Web (laut WebAIM auf 83,9 Prozent aller Startseiten) und der größte Punkt, den ein automatischer Seiten-Check nicht zuverlässig messen kann. Dafür kannst du ihn hier direkt testen: Trag Text- und Hintergrundfarbe ein und du siehst sofort, ob die Kombination die WCAG-Grenzwerte schafft.
Grenzwerte nach WCAG 2.1: normaler Text braucht mindestens 4,5:1, großer Text (ab 24 px bzw. 18,5 px fett) mindestens 3:1. Ausführliche Variante mit weiteren Optionen: WebAIM Contrast Checker.
BFSG in 60 Sekunden
- Seit wann? Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025.
- Für wen? Für Produkte und bestimmte Verbraucher-Dienstleistungen, im Web vor allem für den elektronischen Geschäftsverkehr: Online-Shops, Buchungs- und Terminsysteme, Kundenkonten.
- Ausnahme: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme) sind bei Dienstleistungen ausgenommen, nicht aber als Hersteller von Produkten.
- Maßstab: Barrierefrei heißt technisch: Stand der Technik nach EN 301 549 (aktuell WCAG 2.1 auf Stufe AA).
- Risiko: Bußgelder je nach Verstoß bis 10.000 bzw. 100.000 Euro, Untersagung durch die Marktüberwachung; erste Abmahnwellen kursieren, ihre Durchsetzbarkeit ist gerichtlich noch ungeklärt.
Die ausführliche Einordnung mit Checkliste, Prioritäten und Verkaufsargumenten findest du im Leitfaden Barrierefreie Website: BFSG-Pflicht, Checkliste und Umsetzung.
So gehst du nach dem Check vor
- Rote Punkte zuerst. Fehlende Alt-Texte, unbeschriftete Felder und Zoom-Sperren sind schnell behoben und bringen sofort messbaren Fortschritt.
- Kontraste und Tastatur testen. Die zwei größten manuellen Baustellen, beide ohne Spezialwissen prüfbar.
- Barrierefreiheitserklärung ergänzen. Betroffene Dienstleister müssen über den Stand der Barrierefreiheit informieren.
- Bei Redesigns von Anfang an mitdenken. Nachrüsten ist möglich, sauber neu bauen ist billiger. Ob sich ein Relaunch lohnt, zeigt dir auch der kostenlose Website-Check.
Für Webdesigner: die Chance hinter der Pflicht
Für Webdesigner und Agenturen ist das BFSG das seltene Verkaufsargument, das nicht nach Geschmack klingt: Es gibt eine Pflicht, einen Stichtag in der Vergangenheit und messbare Kriterien. Ein Schnellcheck-Ergebnis macht daraus ein konkretes Gespräch: Hier sind die Lücken, das kostet die Behebung, so sieht der Fahrplan aus. Wie du systematisch Firmen findest, deren Websites solche Lücken haben, zeigt dir findflix: Webdesign-Leads finden.
Häufige Fragen
Ist meine Website vom BFSG betroffen?
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für Produkte und bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher, im Web vor allem für den elektronischen Geschäftsverkehr: Online-Shops, Buchungs- und Terminsysteme, Kundenportale. Reine Präsentations-Websites ohne Bestell- oder Buchungsfunktion sind laut Bundesfachstelle nicht erfasst. Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme) sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Ob deine konkrete Website darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab: Der Schnellcheck ersetzt keine rechtliche Prüfung.
Reicht ein bestandener Schnellcheck für BFSG-Konformität?
Nein, ganz klar nicht. Der Schnellcheck prüft maschinell erkennbare Basics wie Alt-Texte, Formular-Labels und die Sprachauszeichnung. Volle Barrierefreiheit nach EN 301 549 und WCAG braucht zusätzlich manuelle Prüfungen: Farbkontraste, Tastaturbedienung, Screenreader-Tests, verständliche Fehlermeldungen und mehr. Ein guter Score heißt: die Basis stimmt. Ein schlechter Score heißt: es gibt sicher Handlungsbedarf.
Was prüft der BFSG-Schnellcheck genau?
Er lädt deine Seite samt der verlinkten Stylesheets und prüft über 30 Punkte, die sich zuverlässig automatisch erkennen lassen: Sprachangabe im HTML, Seitentitel, Zoom-Sperren, Alt-Attribute an Bildern, Links und Buttons ohne zugänglichen Namen, Formularfelder ohne Label, die Überschriften-Struktur, Landmarken wie main und nav, Sprunglinks, positive tabindex-Werte, automatisch startende Medien, iframes ohne Titel und die Farbkontraste aus dem Stylesheet. Auf Wunsch prüft er zusätzlich bis zu vier Unterseiten und schickt dir den Bericht als PDF.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das BFSG?
Der Bußgeldrahmen reicht je nach Verstoß bis 10.000 Euro, für Kerntatbestände wie das Erbringen nicht barrierefreier Dienstleistungen bis 100.000 Euro. Die Marktüberwachung (seit 2025 zentral die MLBF in Magdeburg) kann Nachbesserung anordnen oder eine Dienstleistung untersagen. Abmahnungen kursieren seit August 2025, ihre wettbewerbsrechtliche Durchsetzbarkeit ist gerichtlich noch ungeklärt. Keine Rechtsberatung.
Was ist der Unterschied zwischen BFSG und WCAG?
Das BFSG ist das deutsche Gesetz, die WCAG sind die internationalen Technik-Richtlinien. Die Brücke: Das BFSG verlangt Barrierefreiheit nach dem Stand der Technik, konkretisiert über die europäische Norm EN 301 549, die im Web im Kern auf die WCAG auf Stufe AA verweist. Wer WCAG AA sauber umsetzt, hat die technische Seite weitgehend abgedeckt.
Gilt das BFSG auch für Websites, die es schon vor 2025 gab?
Ja. Entscheidend ist nicht, wann die Website gebaut wurde, sondern dass die betroffene Dienstleistung seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei erbracht werden muss. Für einzelne Fälle gibt es Übergangsregelungen, zum Beispiel für Selbstbedienungsterminals. Für normale Websites im elektronischen Geschäftsverkehr gilt die Pflicht seit dem Stichtag.
Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?
Die Spanne ist groß. Viele Basics wie Alt-Texte, Labels, Kontraste und eine saubere Überschriften-Struktur lassen sich auf bestehenden Websites mit überschaubarem Aufwand nachrüsten. Teuer wird es, wenn Design und Technik grundlegend dagegen arbeiten, etwa bei reinen Grafik-Layouts oder alten Baukästen. Dann ist ein Relaunch oft wirtschaftlicher als Flickwerk.
Ich bin Webdesigner: Wie nutze ich das Thema für die Akquise?
Barrierefreiheit ist eines der stärksten Verkaufsargumente seit Jahren: Es gibt eine gesetzliche Pflicht, ein Abmahnrisiko und einen messbaren Nutzen für alle Besucher. Prüfe die Website eines Interessenten, zeig ihm die konkreten Lücken und biete die Behebung als Paket an. Mit findflix findest du lokale Firmen, deren Websites technisch und optisch veraltet sind, dort ist Barrierefreiheit fast immer Teil des Problems.
Hinweis: Dieser Schnellcheck und die Inhalte dieser Seite sind eine technische Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Ob und wie das BFSG auf dein Unternehmen anwendbar ist, klärst du im Zweifel mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt. Stand: Juli 2026.