Wenn du lokale Unternehmen ansprichst, hast du gerade ein neues Argument bekommen, das dir keine Marketing-Agentur und kein Trend-Artikel liefern kann: ein Gesetz. Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, vollständig. Es überträgt den European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882) erstmals auf private Unternehmen. Das heißt im Klartext: Viele deiner potenziellen Kunden sitzen seit über einem Jahr auf einer Website, die rechtlich nicht mehr sauber ist, und die meisten wissen es nicht einmal.
In diesem Artikel bekommst du beides. Erstens die Fakten, sauber sortiert, damit du im Gespräch nicht ins Schwimmen kommst. Zweitens die konkrete Übersetzung in Akquise: wie du ein BFSG-Audit als Aufhänger nutzt, ohne dich als Anwalt aufzuspielen. Eines vorweg, weil es wichtig ist und sich durch den ganzen Text zieht: Das hier ist keine Rechtsberatung. Im Zweifel gehört die konkrete Betroffenheit eines Unternehmens in die Hände einer Fachperson.
Was das BFSG ist und seit wann es gilt
Das BFSG ist am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft getreten. Anders als bei vielen Gesetzen gibt es keine allgemeine Übergangsfrist für neue Websites oder Dienstleistungen. Wer ab dem Stichtag eine betroffene Leistung anbietet, muss sie konform gestalten, Punkt. Die einzigen Schonfristen betreffen Sonderfälle: vor dem 28.06.2025 geschlossene, unveränderte Dienstleistungsverträge und bereits eingesetzte Produkte dürfen längstens bis zum 27. Juni 2030 weiterlaufen, Selbstbedienungsterminals bis zu 15 Jahre ab Inbetriebnahme. Für eine ganz normale Unternehmenswebsite mit Shop oder Buchung gilt: keine Schonfrist.
Der technische Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549. Für Webinhalte verweist sie auf die Web Content Accessibility Guidelines, die WCAG. Erfüllst du Level A und AA, gilt die Vermutung, dass die Anforderungen erfüllt sind. Hier gibt es eine kleine Unschärfe, die du kennen solltest: Offiziell nennt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit die aktuelle EN-Fassung mit Verweis auf WCAG 2.2, viele Ratgeber und Tools arbeiten in der Praxis aber noch mit WCAG 2.1 AA als Mindeststandard. Für deine Arbeit heißt das: 2.1 AA ist die Untergrenze, 2.2 AA ist die saubere Zielmarke.
Wer ist betroffen, und wer nicht
Das ist die Frage, die im Akquise-Gespräch sofort kommt, also musst du sie sauber beantworten können. Betroffen sind Unternehmen, die Produkte oder elektronische Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, also B2C. Typische Dienstleistungen sind Onlineshops und E-Commerce, Banking, Telekommunikation, Buchung von Personenbeförderung und E-Books. Reines B2B, also Angebote ausschließlich an Geschäftskunden, fällt grundsätzlich nicht unter die Dienstleistungspflicht.
Die zweite wichtige Schwelle ist die Kleinstunternehmen-Ausnahme nach Paragraf 3 Absatz 3 BFSG. Befreit ist nur, wer gleichzeitig unter 10 Beschäftigte UND höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme hat. Und Achtung, der Klassiker, an dem viele vorbeireden: Diese Ausnahme gilt ausschließlich für Dienstleistungen. Wer Produkte in Verkehr bringt, ist trotz Kleinstunternehmen-Status nicht befreit.
Damit das nicht abstrakt bleibt, hier vier reale Fälle aus dem Alltag lokaler Unternehmen:
| Unternehmen | Betroffen? | Warum |
|---|---|---|
| Modegeschäft mit Onlineshop, 15 Mitarbeiter | Voll betroffen | B2C-Dienstleistung über der Schwelle. Warenkorb, Checkout, Filter, Formulare müssen tastatur- und screenreadertauglich sein. |
| Friseur, 4 Mitarbeiter, reine Visitenkarten-Seite | Befreit | Kleinstunternehmen, reine Dienstleistung, keine Online-Buchung oder Shop. |
| Restaurant mit Reservierungssystem, 12 Angestellte | Betroffen | Das Buchungssystem ist eine elektronische Dienstleistung an Verbraucher. |
| Kleinstunternehmen mit angebundenem Shop | Teilweise betroffen | Befreiung greift nur für Dienstleistungen, der Produktverkauf bleibt pflichtig. |
Du siehst das Muster: Sobald irgendwo Verbraucher etwas verbindlich online tun, buchen, kaufen, reservieren, wird es interessant. Genau das findest du bei der Lead-Recherche heraus, ähnlich wie wenn du in 30 Sekunden erkennst, ob eine Website einen Relaunch braucht.
Die Grafik zeigt die Betroffenheit grob nach Unternehmenstyp. Sie ist eine Orientierung, keine Rechtsprüfung. Aber sie macht klar, wo deine besten Gespräche liegen: bei B2C-Anbietern oberhalb der Kleinstunternehmen-Schwelle und bei jedem, der Produkte verkauft.
Was Verstöße kosten: Bußgelder und die Abmahnwelle
Hier wird es für deine Kunden konkret, und das ist genau der Druck, der ein Audit verkauft. Die Sanktionen laufen auf zwei Schienen parallel.
Die erste Schiene ist die behördliche Marktüberwachung. Zuständig ist die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder, kurz MLBF, mit Sitz in Magdeburg, tätig seit dem 26. September 2025. Berichten zufolge prüft sie Fälle ab Januar 2026. Paragraf 37 BFSG sieht Geldbußen bis 100.000 Euro für schwere Verstöße vor, etwa eine nicht barrierefreie Dienstleistung, und bis 10.000 Euro für Verstöße gegen Informations- und Auskunftspflichten.
Die zweite Schiene läuft parallel und ist für viele Unternehmen die spürbarere: private Abmahnungen über das Wettbewerbsrecht. Seit August 2025 gibt es eine reale Abmahnwelle, anfangs mit Forderungen um 595 Euro, ab Februar 2026 berichten Quellen von rund 2.700 Euro. Wichtig für deine Glaubwürdigkeit im Gespräch: Ob das BFSG überhaupt eine Marktverhaltensregel im Sinne von Paragraf 3a UWG ist und damit Abmahnungen rechtfertigt, hat bis Anfang 2026 noch kein Gericht entschieden. Erste Urteile werden für die zweite Jahreshälfte 2026 erwartet. Der BGH hat allerdings im März 2025 entschieden, dass DSGVO-Verstöße UWG-abmahnfähig sein können, was Juristen als Indiz werten.
Warum das mehr als Pflichterfüllung ist
Es lohnt sich, das Thema nicht nur als Drohkulisse zu verkaufen. Ende 2023 lebten in Deutschland rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen, das sind 9,3 Prozent der Bevölkerung (Statistisches Bundesamt). Rechnet man temporäre und situative Einschränkungen dazu, ist die Gruppe noch deutlich größer. Eine barrierefreie Website ist also kein Nischenthema, sondern oft schlicht eine bessere Website für alle.
Was Barrierefreiheit bringt
Typische Mängel im Bestand
- Fehlende Alt-Texte bei Produktbildern
- Kontrast unter 4,5:1 bei grauer Schrift
- Cookie-Banner nur per Maus bedienbar
- Kein sichtbarer Tastatur-Fokus, fehlende Formular-Labels
- Keine Erklärung zur Barrierefreiheit auffindbar
Der letzte Punkt ist wichtig: Das BFSG verlangt eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Sie muss dauerhaft und selbst barrierefrei auffindbar sein und den Konformitätsstand, bekannte Mängel mit Begründung, das Erstellungs- oder Prüfdatum sowie einen Feedback- und Kontaktweg für festgestellte Barrieren enthalten. Genau diese Erklärung ist im Quick-Check ein dankbares Signal: Ist sie da, ja oder nein? In den allermeisten Fällen lautet die Antwort nein.
So machst du eine Website BFSG-fit
Wenn der Kunde ja gesagt hat, brauchst du einen klaren Ablauf. Diese sechs Schritte funktionieren als Projektgerüst und als Argumentation im Angebot.
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Betroffenheit klären
B2C oder B2B? Über oder unter der Kleinstunternehmen-Schwelle? Produkt oder Dienstleistung? Erst das entscheidet über den Umfang.
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Ist-Stand auditieren
Automatisiert plus manuell. Tools finden grobe Fehler, aber Tastaturbedienung und Screenreader-Test musst du von Hand machen.
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Mängel priorisieren
Zuerst die Klassiker: Kontrast, sichtbarer Fokus, Alt-Texte, Formular-Labels. Das deckt einen großen Teil der häufigen Verstöße ab.
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Technisch umsetzen
Semantisches HTML, ausreichende Kontraste, volle Tastaturbedienung, klare Fehlermeldungen, ARIA nur dort, wo natives HTML nicht reicht.
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Erklärung veröffentlichen
Konformitätsstand, bekannte Mängel, Prüfdatum und Feedback-Weg, dauerhaft und barrierefrei auffindbar einbinden.
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Nachprüfen und pflegen
Feedback-Kanal einrichten, regelmäßig erneut testen. Barrierefreiheit ist ein Zustand, kein einmaliges Häkchen.
Der Mindestkontrast für normalen Text liegt bei 4,5:1 nach WCAG Level AA. Allein dieser eine Wert deckt einen erstaunlich großen Teil der typischen Mängel ab, die du bei alten Websites findest.
Der BFSG-Check als Akquise-Aufhänger
Jetzt der für dich spannendste Teil. Das BFSG erzeugt bei lokalen B2C-Unternehmen einen gesetzlich getriebenen, dringlichen Modernisierungsbedarf. Genau das ist Gold für die Akquise, weil der Anlass nicht von dir kommt, sondern vom Gesetzgeber. Du verkaufst keine Geschmacksfrage, du löst ein konkretes Risiko.
Der Aufhänger ist ein kostenloser BFSG-Quick-Check der Lead-Website: Kontrast, Tastaturbedienung, Alt-Texte, Erklärung vorhanden ja oder nein. Das sind vier Punkte, die du in wenigen Minuten prüfen kannst und die ein Laie sofort versteht. Daraus wird das Angebot für ein Vollaudit nach EN 301 549 und WCAG AA plus Umsetzung. Genau dieser konkrete, überprüfbare Befund pro Lead ist es, der einen Erstkontakt relevant macht, ganz so wie bei der Kaltakquise, die 2026 noch funktioniert.
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Kostenlos startenWenn du den Befund hast, denk die Argumentation weiter. Eine barrierefreie Seite ist fast immer auch technisch sauberer, und das zahlt auf Ladezeit und Rankings ein, siehe Core Web Vitals 2026. Und beim Angebotsgespräch hilft dir, wenn du weißt, wie du Preise verhandelst ohne dich unter Wert zu verkaufen. Ein Vollaudit plus Umsetzung ist ein eigenständiges Projekt mit klarem Wert, nicht eine kostenlose Zugabe.
Fazit: Pflicht für deine Kunden, Chance für dich
Das BFSG ist seit Mitte 2025 Realität, mit echten Bußgeldern, einer laufenden Abmahnwelle und einer klaren technischen Messlatte in der WCAG. Für viele lokale B2C-Unternehmen ist die eigene Website damit ein offenes Risiko, das niemand auf dem Schirm hat. Für dich ist es der seltene Fall eines Akquise-Anlasses, den ein Gesetz liefert: konkret, dringlich, überprüfbar. Prüf den Status, sprich über den Befund, liefere die Lösung. Sauber informiert, ohne Angstmache, mit dem Hinweis, dass am Ende eine Fachperson die rechtliche Einordnung macht.
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Häufige Fragen
Seit wann gilt das BFSG und gibt es eine Übergangsfrist?
Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 vollständig in Kraft. Für neue B2C-Websites und Dienstleistungen gibt es keine allgemeine Übergangsfrist, sie mussten ab dem Stichtag konform sein. Schonfristen gelten nur für Sonderfälle: vor dem 28.06.2025 geschlossene, unveränderte Altverträge und bereits eingesetzte Produkte längstens bis 27. Juni 2030, Selbstbedienungsterminals bis zu 15 Jahre.
Ist meine Kunden-Website überhaupt vom BFSG betroffen?
Betroffen sind in der Regel Unternehmen, die Produkte oder elektronische Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, also B2C, etwa Onlineshops, Buchungs- und Terminsysteme oder Banking. Reines B2B fällt grundsätzlich nicht unter die Dienstleistungspflicht. Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Umsatz sind nur bei Dienstleistungen befreit, nicht beim Produktverkauf. Die genaue Einordnung im Einzelfall gehört zu einem Fachanwalt.
Welcher technische Standard gilt für barrierefreie Websites?
Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die für Webinhalte auf die WCAG verweist. Erfüllst du Level A und AA, gilt die Konformitätsvermutung. Praktisch wird oft WCAG 2.1 AA als Mindeststandard genannt, offiziell verweist die aktuelle EN-Fassung auf WCAG 2.2. Als saubere Zielmarke gilt also WCAG 2.2 AA.
Was kostet ein Verstoß gegen das BFSG?
Es gibt zwei Schienen. Behördlich sieht Paragraf 37 BFSG Bußgelder bis 100.000 Euro für schwere Verstöße und bis 10.000 Euro für Verstöße gegen Informations- und Auskunftspflichten vor, durchgesetzt von der Marktüberwachungsstelle MLBF in Magdeburg. Parallel laufen private Abmahnungen über das Wettbewerbsrecht, seit August 2025 mit Forderungen ab rund 595 Euro, ab Februar 2026 berichteten Quellen von etwa 2.700 Euro. Ob die UWG-Grundlage trägt, ist gerichtlich noch nicht geklärt.
Was muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit enthalten?
Sie muss dauerhaft und selbst barrierefrei auf der Website auffindbar sein und folgende Angaben enthalten: den Konformitätsstand, bekannte Mängel mit Begründung, das Erstellungs- oder Prüfdatum sowie einen Feedback- und Kontaktweg für festgestellte Barrieren. Da der Feedback-Weg personenbezogene Daten verarbeiten kann, gehören Zweck und Rechtsgrundlage in die Datenschutzerklärung.
Wie nutze ich das BFSG als Webdesigner für die Akquise?
Mach einen kostenlosen BFSG-Quick-Check der Lead-Website: Kontrast, Tastaturbedienung, Alt-Texte und ob eine Erklärung zur Barrierefreiheit vorhanden ist. Diese vier Punkte versteht jeder Laie sofort. Daraus wird das Angebot für ein Vollaudit nach EN 301 549 und WCAG AA plus Umsetzung. Wichtig: neutral informieren, keine Angstmache, und bei rechtlichen Fragen an einen Fachanwalt verweisen.