Barrierefreiheitserklärung
Worauf sich diese Erklärung bezieht
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website findflix.de. findflix ist eine Software für Webdesigner und Agenturen: Sie durchsucht öffentlich verfügbare Quellen nach lokalen Unternehmen, bewertet deren Websites mit KI und stellt die Ergebnisse als verkaufsfertige Leads bereit. Die Anwendung selbst läuft unter app.findflix.de; diese Website informiert über das Produkt und stellt kostenlose Werkzeuge bereit, zum Beispiel den Website-Check und den BFSG-Schnellcheck.
Warum wir diese Erklärung veröffentlichen
findflix richtet sich an Geschäftskunden. Unabhängig davon, in welchem Umfang das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auf unser Angebot im Einzelnen anwendbar ist, veröffentlichen wir diese Erklärung freiwillig und halten sie aktuell: Wir schreiben über Barrierefreiheit, also legen wir auch offen, wo wir selbst stehen.
Rechtsgrundlage und technischer Maßstab
Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Kraft seit dem 28. Juni 2025, zusammen mit der Rechtsverordnung (BFSGV). Danach müssen digitale Angebote wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein.
Als technischen Maßstab nutzen wir die europäische Norm EN 301 549, die für Web-Inhalte im Kern auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA verweist. Bei Neuentwicklungen orientieren wir uns zusätzlich an den ergänzenden Kriterien der WCAG 2.2.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die maschinell prüfbaren Grundlagen setzen wir konsequent um, unter anderem:
- durchgängige Sprachauszeichnung und aussagekräftige Seitentitel
- Alternativtexte an informativen Bildern
- programmatisch beschriftete Formularfelder, benannte Links und Buttons
- eine saubere Überschriften-Hierarchie und Landmarken (unter anderem main und nav)
- ein Sprunglink direkt zum Inhalt als erstes fokussierbares Element
- uneingeschränktes Zoomen und responsive Darstellung auf allen Geräten
- keine automatisch startenden Medien mit Ton
Eine vollständige manuelle Prüfung aller WCAG-2.1-AA-Kriterien (zum Beispiel umfassende Screenreader-Tests aller Seiten) ist noch nicht abgeschlossen; wir arbeiten fortlaufend daran.
Nicht barrierefreie Inhalte und bekannte Einschränkungen
Trotz sorgfältiger Umsetzung gibt es Bereiche, die noch nicht vollständig barrierefrei sind:
- Farbkontraste: Einzelne Kombinationen unserer Akzentfarbe erreichen bei kleinem Text den Soll-Kontrast von 4,5:1 nicht durchgehend. Wir überarbeiten die betroffenen Stellen schrittweise.
- Ältere Grafiken: Einzelne ältere Diagramme und Illustrationen im Blog tragen vereinfachte Alternativtexte. Neue Inhalte entstehen mit vollständigen Beschreibungen.
- Inhalte von Drittanbietern: Eingebundene Komponenten wie der Cloudflare-Turnstile-Spamschutz oder eingebettete Karten- und Veranstaltungsinhalte liegen nicht vollständig in unserer Hand.
- PDF-Dokumente: Aus der Anwendung erzeugte PDF-Reports sind noch nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 16. Juli 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung, unterstützt durch automatisierte Prüfungen, unter anderem mit unserem eigenen BFSG-Schnellcheck (über 30 automatisierte Prüfungen, zum Beispiel Sprachauszeichnung, Alternativtexte, Formular-Beschriftungen, Zoom-Freigabe und Farbkontraste) sowie Kontrastprüfungen nach WCAG 2.1. Wir wiederholen diese Prüfungen regelmäßig und aktualisieren die Erklärung, wenn sich der Stand ändert.
Barrieren melden: Feedback und Kontakt
Du bist auf findflix.de auf eine Barriere gestoßen? Sag uns Bescheid, wir kümmern uns schnellstmöglich darum, in der Regel innerhalb weniger Werktage.
E-Mail: info@findflix.de
Post: Samuel Ohonin, findflix, Dachauer Straße 151, 80335 München
Durchsetzungsverfahren und Marktüberwachung
Zuständige Marktüberwachungsbehörde im Sinne des BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Carl-Miller-Straße 6, Magdeburg, www.mlbf-barrierefrei.de.
Wenn du der Ansicht bist, dass wir Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen, freuen wir uns, wenn du dich zuerst an uns wendest (siehe Abschnitt 6). Unabhängig davon kannst du dich an die Marktüberwachungsbehörde wenden.
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Barrierefreiheit betrifft nicht nur uns: Mit dem kostenlosen BFSG-Schnellcheck prüfst du jede Website in Sekunden auf die wichtigsten Basics, und der Leitfaden Barrierefreie Website: BFSG-Pflicht, Checkliste und Umsetzung erklärt Schritt für Schritt, wie du eine Website barrierefrei machst.