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Barrierefreie Website: BFSG-Pflicht, Checkliste und Umsetzung

Seit dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele Websites gesetzliche Pflicht. Hier steht, wer betroffen ist, was technisch verlangt wird und in welcher Reihenfolge du deine Website barrierefrei machst.

28.06.2025seit diesem Tag gilt das BFSG
bis 100.000 €Bußgeldrahmen bei Verstößen
WCAG AAtechnische Messlatte über die EN 301 549
95,9 %der Startseiten haben WCAG-Fehler (WebAIM 2026)

Barrierefreiheit ist Pflicht: was seit Juni 2025 gilt

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Damit ist Barrierefreiheit im Web zum ersten Mal für einen großen Teil der Privatwirtschaft verbindlich: Wer Verbrauchern digitale Dienstleistungen anbietet, muss sie barrierefrei erbringen. Im Website-Alltag betrifft das vor allem den elektronischen Geschäftsverkehr, also Online-Shops, Buchungs- und Reservierungssysteme, Terminvereinbarungen und Kundenportale.

Die oft gestellte Frage "Gilt das auch für meine normale Firmen-Website ohne Shop?" hat eine unbequeme Antwort: Es kommt darauf an. Eine reine Visitenkarten-Website ohne jede Bestell- oder Buchungsfunktion fällt nach herrschender Lesart nicht unter das BFSG. Sobald aber Verbraucher über die Website einen Vertrag anbahnen oder abschließen können, wird es ernst. Und unabhängig von der Paragrafen-Frage gilt: Die Seite schließt sonst einen relevanten Teil der Besucher aus.

Wer betroffen ist und wer ausgenommen

SituationBFSG-Pflicht?
Online-Shop für Verbraucher (B2C)Ja
Website mit Online-Terminbuchung oder Reservierung für VerbraucherIn der Regel ja
Reine Info-Website ohne Bestell-/BuchungsfunktionIn der Regel nein
Reines B2B-AngebotNein
Kleinstunternehmen als Dienstleister (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme)Ausgenommen

Wichtig zur Kleinstunternehmen-Ausnahme (Paragraf 3 Absatz 3 BFSG): Sie gilt nur für Dienstleistungen. Wer betroffene Produkte herstellt oder handelt, kann sich nicht darauf berufen. Und sie ist kein Freifahrtschein: Auch ausgenommene Unternehmen profitieren von Barrierefreiheit, weil sie schlicht mehr Kunden erreichen, bessere Usability bekommen und für Google besser lesbar sind.

Wie groß die Lücke gerade im Handel ist, zeigt der Aktion-Mensch-Testbericht 2025 mit Google und der Stiftung Pfennigparade: Von 65 getesteten deutschen Top-Online-Shops war nur rund ein Drittel für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar, größte Hürde war die Tastaturbedienung.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob dein konkretes Angebot unter das BFSG fällt, klärst du im Zweifel mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt. Stand: Juli 2026.

Was "barrierefrei" technisch bedeutet

Das BFSG selbst enthält keine Pixel-Vorgaben. Die technische Messlatte kommt über die Rechtsverordnung und die europäische Norm EN 301 549, die für Web-Inhalte im Kern auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) auf Konformitätsstufe AA verweist. Die WCAG ordnen alle Anforderungen vier Prinzipien zu: wahrnehmbar (z.B. Alt-Texte, Kontraste), bedienbar (z.B. komplette Tastatur-Bedienung, sichtbarer Fokus), verständlich (z.B. klare Sprache, nachvollziehbare Fehlermeldungen) und robust (sauberer Code, der mit Screenreadern funktioniert).

Wie groß die Lücke in der Praxis ist, zeigt die WebAIM-Million-Studie Jahr für Jahr: In der Ausgabe 2026 hatten 95,9 Prozent von einer Million untersuchter Startseiten mindestens einen automatisch erkennbaren WCAG-Fehler, im Schnitt 56 Fehler pro Seite. Die häufigsten: zu geringe Kontraste (83,9 Prozent), fehlende Alt-Texte (53,1 Prozent) und unbeschriftete Formularfelder (51 Prozent). Anders gesagt: Wer die Basics sauber umsetzt, ist besser als der allergrößte Teil des Webs.

BFSG-Checkliste: die 12 Punkte für deine Website

Diese Checkliste deckt die Anforderungen ab, die auf normalen Unternehmens-Websites am häufigsten scheitern. Die ersten sechs kannst du sofort mit dem kostenlosen BFSG-Schnellcheck automatisch prüfen lassen.

  1. Sprache deklarieren. Das html-Element braucht ein lang-Attribut, sonst lesen Screenreader deutsche Inhalte mit englischer Aussprache vor.
  2. Alt-Texte für Bilder. Jedes informative Bild bekommt eine knappe, präzise Bildbeschreibung. Rein dekorative Bilder bekommen ein leeres alt-Attribut.
  3. Formularfelder beschriften. Jedes Feld braucht ein programmatisch verknüpftes Label. Ein Platzhalter allein reicht nicht, er verschwindet beim Tippen.
  4. Links und Buttons benennen. Icon-Buttons und Bild-Links brauchen einen zugänglichen Namen, sonst hört ein Screenreader-Nutzer nur "Link, Link, Button".
  5. Zoom erlauben. Kein user-scalable=no, kein maximum-scale=1. Menschen mit Sehschwäche müssen vergrößern können.
  6. Überschriften-Hierarchie einhalten. Genau eine H1, keine Ebenen-Sprünge. Überschriften sind das Inhaltsverzeichnis fürs Ohr.
  7. Kontraste prüfen. Normaler Text braucht mindestens 4,5:1, großer Text 3:1. Der häufigste Fehler im gesamten Web.
  8. Komplette Tastatur-Bedienung. Jede Funktion muss ohne Maus erreichbar sein, mit sichtbarem Fokus-Rahmen und ohne Tastatur-Fallen.
  9. Verständliche Fehlermeldungen. Formular-Fehler müssen beschreiben, was falsch ist und wie es richtig geht, direkt am betroffenen Feld.
  10. Bewegung kontrollierbar machen. Slider, Videos und Animationen brauchen Pause-Möglichkeiten; nichts startet automatisch mit Ton.
  11. Verzichte auf Barriere-Overlays als Alleinlösung. Zuschaltbare Widgets beheben die Fehler im Code nicht und stehen in der Fachwelt massiv in der Kritik.
  12. Barrierefreiheitserklärung bereitstellen. Betroffene Dienstleister müssen über den Stand der Barrierefreiheit ihrer Dienstleistung informieren. Wie das aussehen kann, zeigt die Barrierefreiheitserklärung von findflix.

Website barrierefrei machen: so gehst du vor

Der Weg zur barrierefreien Website ist kein Hexenwerk, sondern ein Projekt mit klarer Reihenfolge:

  • 1. Bestandsaufnahme. Starte mit dem BFSG-Schnellcheck für die maschinell prüfbaren Basics und ergänze die manuellen Prüfungen: Kontraste, Tastatur, Screenreader-Kurztest.
  • 2. Quick-Wins zuerst. Alt-Texte, Labels, lang-Attribut, Zoom-Freigabe und Linknamen sind an einem Arbeitstag erledigt und beheben die häufigsten Fehler.
  • 3. Design-Ebene. Kontraste, Schriftgrößen, Fokus-Zustände und Klickflächen gehören ins Designsystem, nicht in Einzel-Fixes.
  • 4. Interaktion und Struktur. Navigation, Formulare, Modals und eingebettete Inhalte mit Tastatur und Screenreader durchtesten und reparieren.
  • 5. Erklärung und Monitoring. Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen, Barrierefreiheit in den Redaktions-Workflow aufnehmen (jedes neue Bild braucht seinen Alt-Text) und regelmäßig nachprüfen.

Vertiefung mit allen Hintergründen zur Pflicht: Barrierefreie Websites seit 2025: was das BFSG wirklich verlangt.

Was kostet eine barrierefreie Website?

Die ehrliche Antwort: Es hängt vom Zustand ab. Auf einer technisch sauberen Website sind die Basics (Alt-Texte, Labels, Kontraste, Fokus) oft in wenigen Tagen nachgerüstet. Teuer wird es, wenn das Fundament dagegen arbeitet: verschachtelte Baukasten-Layouts, Text in Grafiken, Navigation ohne semantisches HTML. Dann konkurriert die Nachrüstung schnell mit den Kosten eines sauberen Relaunchs, bei dem Barrierefreiheit von Anfang an mitgebaut wird. Faustregel: Je älter und verbauter die Website, desto eher lohnt der Neubau. Einen ersten objektiven Eindruck, wo eine Website insgesamt steht, liefert der kostenlose Website-Check.

Barrierefreie Website erstellen lassen: Agentur oder selbst?

Für die Quick-Wins brauchst du keine Agentur, die schafft jede gewissenhafte Redaktion. Spätestens bei Design-Kontrasten, komplexen Formularen und Screenreader-Tests lohnt aber professionelle Unterstützung. Eine gute Agentur für barrierefreie Websites erkennst du daran, dass sie nach WCAG-Kriterien arbeitet und das nachweisen kann, dass sie manuell testet statt nur ein Tool laufen zu lassen, dass sie Barrierefreiheit im Angebot konkret beziffert statt "machen wir mit", und dass sie dir keine Overlay-Wunderlösung verkauft.

Marktüberwachung, Bußgelder, Abmahnungen: was wirklich droht

Seit September 2025 ist die zentrale Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg arbeitsfähig. Sie kann Nachbesserung anordnen und im Ernstfall die Bereitstellung einer Dienstleistung untersagen. Der Bußgeldrahmen des BFSG reicht je nach Verstoß bis 10.000 Euro, für die Kerntatbestände wie das Erbringen nicht konformer Dienstleistungen bis 100.000 Euro. Daneben können Verbraucher und anerkannte Verbände Maßnahmen bei der Behörde beantragen.

Und die Abmahnungen? Seit August 2025 kursieren die ersten BFSG-Abmahnwellen gegen Website-Betreiber. Ob BFSG-Verstöße wettbewerbsrechtlich überhaupt abmahnfähig sind, ist gerichtlich noch nicht geklärt, die ersten Urteile werden für 2026 erwartet. Das Kostenrisiko und der Ärger sind trotzdem real, und wer die Anforderungen erfüllt, muss sich um beides nicht kümmern.

Für Webdesigner: das stärkste Verkaufsargument seit Jahren

Dreh die Perspektive einmal um: Wenn du Websites baust, ist das BFSG dein Türöffner. Es gibt eine gesetzliche Pflicht, einen Stichtag in der Vergangenheit, eine aktive Marktüberwachung und messbare Kriterien. Ein dokumentierter Schnellcheck verwandelt "Ihre Website ist nicht mehr zeitgemäß" in einen sachlichen Befund mit Handlungsdruck.

Der Ablauf, der funktioniert: Website des Interessenten durch den BFSG-Check und den Website-Check laufen lassen, die zwei bis drei größten Lücken benennen, Behebung als klar geschnittenes Paket anbieten. Und wenn du das systematisch machen willst: findflix findet dir lokale Firmen mit veralteten Websites, fertig bewertet, mit Kontaktdaten und Gesprächsaufhänger. Barrierefreiheit ist dort fast immer Teil des Problems und damit Teil deines Angebots.

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Begriffe, die du kennen solltest

Häufige Fragen

Gilt das BFSG für jede Website?

Nein. Es gilt für Produkte und bestimmte Verbraucher-Dienstleistungen, im Web vor allem für den elektronischen Geschäftsverkehr wie Shops, Buchungen und Kundenportale. Reine Info-Websites ohne Bestell- oder Buchungsfunktion fallen nach herrschender Lesart nicht darunter, reines B2B ebenfalls nicht. Verbindlich klärt das im Zweifel eine anwaltliche Beratung.

Was ist die Barrierefreiheitserklärung?

Betroffene Dienstleister müssen Verbraucher darüber informieren, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Praktisch ist das eine eigene, gut erreichbare Seite, die den Stand beschreibt, bekannte Einschränkungen benennt und einen Kontaktweg für Feedback bietet.

Reicht ein Barrierefreiheits-Overlay oder Widget?

Nach breiter Fachmeinung nicht. Overlays legen eine Bedienschicht über die Seite, beheben aber die Fehler im Code nicht, auf die assistive Technologien angewiesen sind. Wer sich allein auf ein Overlay verlässt, riskiert, dass die Seite trotzdem nicht barrierefrei nutzbar ist und die Pflicht nicht erfüllt wird.

WCAG 2.1 oder WCAG 2.2: was muss ich umsetzen?

Die EN 301 549 verweist derzeit auf die WCAG 2.1 auf Stufe AA, das ist die formale Messlatte. Die WCAG 2.2 ergänzt einzelne Kriterien, etwa zu Fokus-Sichtbarkeit und Zielgrößen. Wer neu baut, orientiert sich sinnvollerweise gleich an 2.2, damit ist 2.1 automatisch abgedeckt.

Welche Strafen drohen konkret?

Der Bußgeldrahmen reicht je nach Verstoß bis 10.000 Euro, für Kerntatbestände wie das Erbringen nicht barrierefreier Dienstleistungen bis 100.000 Euro. Die Marktüberwachung (MLBF, Magdeburg) kann Nachbesserung verlangen oder eine Dienstleistung untersagen. Abmahnungen kursieren seit August 2025, ihre wettbewerbsrechtliche Durchsetzbarkeit ist aber gerichtlich noch ungeklärt.

Bis wann muss meine Website barrierefrei sein?

Für betroffene Dienstleistungen gilt die Pflicht seit dem 28. Juni 2025, es gibt für Websites keine allgemeine Schonfrist mehr. Übergangsregelungen betreffen vor allem Dienstleistungen, die mit Alt-Produkten erbracht werden (längstens bis 27. Juni 2030), und Selbstbedienungsterminals (bis zu 15 Jahre ab Ingebrauchnahme).